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Wie viele Zigaretten und Tabaksticks darf man nach Deutschland einführen?


Wie viele Zigaretten und Tabaksticks darf man nach Deutschland einführen?

Die Einfuhr von Zigaretten und Tabakwaren nach Deutschland unterliegt klaren gesetzlichen Regelungen. Dabei ist entscheidend, ob die Einreise aus einem EU-Mitgliedstaat oder einem Drittland erfolgt, da die Bestimmungen sich erheblich unterscheiden können. Seit 2022 gelten zudem neue Vorschriften für Tabaksticks, die besondere Aufmerksamkeit verdienen.

Kernaussagen

  • Reisende aus EU-Ländern dürfen bis zu 800 Zigaretten oder Tabaksticks, 400 Zigarillos, 200 Zigarren oder 1 kg Rauchtabak für den Eigenbedarf zollfrei mitführen.
  • Bei der Einreise aus Nicht-EU-Staaten liegt die Freigrenze bei 200 Zigaretten oder Tabaksticks, 100 Zigarillos, 50 Zigarren oder 250 Gramm Rauchtabak. Bei Überschreitung fallen Zoll, Tabaksteuer und Einfuhrumsatzsteuer an.
  • Tabaksticks gelten zolltechnisch als Zigaretten – erlaubt sind 800 Stück aus der EU bzw. 200 Stück aus Drittstaaten.
  • Wer die Freimengen überschreitet und dies nicht anmeldet, riskiert hohe Nachzahlungen, Geldbußen oder ein Strafverfahren.
  • Zigaretten und Tabakwaren müssen korrekt versteuert sein. Also achte auf Steuerzeichen und Informationen zu Nikotin- und Teergehalt auf der Verpackung.
  • Minderjährige dürfen keine Tabakwaren einführen. Duty-Free-Käufe werden auf die Freimenge angerechnet.

Grundlegende Unterscheidung zwischen EU- und Nicht-EU-Ländern

Bei der Einfuhr von Tabakwaren spielt die Herkunft eine entscheidende Rolle. Innerhalb der EU gilt der freie Warenverkehr, weshalb die zulässigen Mengen für den Eigenbedarf deutlich höher angesetzt sind als bei der Einfuhr aus Drittstaaten. 

Übrigens: Die genannten Einfuhrmengen gelten pro Person und nicht pro Auto.

Einfuhrmengen aus EU-Mitgliedsstaaten

Reisende, die aus EU-Ländern wie Polen, Tschechien, Österreich oder Spanien nach Deutschland zurückkehren, dürfen erhebliche Mengen an Tabakwaren mitführen. Die Freigrenzen betragen 800 Zigaretten, was vier kompletten Stangen entspricht. Alternativ können 400 Zigarillos, 200 Zigarren oder ein Kilogramm Rauchtabakeingeführt werden. 

Für Tabaksticks gilt seit Oktober 2022 eine neue Regelung: Hier sind ebenfalls 800 Stück erlaubt, was 40 Standardpackungen entspricht. Diese Menge wurde drastisch reduziert – zuvor lag die Grenze bei 3.200 Stück. Die Neuregelung umfasst sämtliche gängigen Tabakstick-Marken – darunter HEETS, TEREA und DELIA für IQOS-Geräte, NEO-Sticks für Glo-Erhitzer sowie EVO-Sticks für die Verwendung mit Ploom-Geräten.

Eine Besonderheit stellen die Kanarischen Inseln und Helgoland dar. Obwohl diese Gebiete politisch zur EU gehören, werden sie zollrechtlich als Drittgebiete behandelt. Hier gelten daher die restriktiveren Einfuhrbestimmungen für Nicht-EU-Staaten. 


Zusammenfassung: Zollfreie Einfuhrmengen aus EU-Mitgliedsstaaten:

  • 800 Zigaretten und Tabaksticks
  • 400 Zigarillos
  • 200 Zigarren
  • 1 kg Rauchtabak


Einfuhrmengen aus Nicht-EU-Staaten

Bei der Rückreise aus Ländern wie der Türkei, Ägypten, den Vereinigten Arabischen Emiraten oder der Schweiz gelten wesentlich niedrigere Freigrenzen. Pro Person dürfen lediglich 200 Zigaretten, also eine Stange, abgabenfrei eingeführt werden. Bei anderen Tabakwaren liegt die Grenze bei 100 Zigarillos, 50 Zigarren oder 250 Gramm Rauchtabak

Tabaksticks aus Nicht-EU-Ländern werden vom deutschen Zoll als Zigaretten klassifiziert, weshalb auch nur 200 Stück (10 Packungen) zollfrei eingeführt werden dürfen. 


Zusammenfassung: Zollfreie Einfuhrmengen aus Nicht-EU-Staaten:

  • 200 Zigaretten und Tabaksticks
  • 100 Zigarillos
  • 50 Zigarren
  • 250 Gramm Rauchtabak

Bestimmungen für Tabakerhitzer-Produkte

Die zunehmende Verbreitung von Tabakerhitzern hat zu einer Anpassung der Zollbestimmungen für Tabaksticks geführt. Diese werden zolltechnisch gleich behandelt wie herkömmliche Zigaretten.

Berechnung der Abgaben bei Überschreitung der Freigrenzen

Wer mehr als die zulässige Menge einführen möchte, muss mit erheblichen Zusatzkosten rechnen. Die Berechnung ist komplex und hängt vom Herkunftsland ab. 

Innerhalb der Union fallen bei der Einfuhr aus EU-Staaten keine Zollgebühren an, da Zollfreiheit herrscht. Allerdings werden stattdessen die deutsche Tabaksteuer sowie die Einfuhrumsatzsteuer fällig. Die Tabaksteuer beträgt derzeit etwa 15 bis 20 Cent pro Tabakstick. Hinzu kommt die Einfuhrumsatzsteuer von 7 Prozent, die auf den Warenwert einschließlich der Tabaksteuer erhoben wird.

Bei der Einfuhr aus Drittstaaten kommen zu diesen Abgaben noch Zollgebühren hinzu. Der Zollsatz beträgt entweder 15 oder 17,5 Prozent des Warenwertes. Dies ist davon abhängig, ob mit dem Herkunftsland ein Zollpräferenzabkommen besteht. Ein konkretes Beispiel verdeutlicht die Kosten: Bringt ein Reisender 30 Packungen HEETS aus Dubai mit, überschreitet er die Freigrenze um 350 Sticks, wodurch sich die anfallenden Abgaben auf etwa 80 bis 100 Euro summieren. 

Praktische Hinweise für verschiedene Reiseländer

Osteuropäische EU-Nachbarn

Polen und Tschechien sind traditionell beliebte Ziele für den Zigarettenkauf, da die Preise dort oft 30 bis 50 Prozent unter dem deutschen Niveau liegen. Da beide Länder zur EU gehören, können Reisende vier StangenZigaretten, 400 Zigarillos, 200 Zigarren oder ein Kilogramm Rauchtabak mitbringen.

Wichtig hierbei ist, dass die Packungen die landesspezifischen Steuerbanderolen aufweisen. Diese zeigen, dass auf die gekauften Tabakwaren im Herkunftsland bereits die dortige Tabaksteuer bezahlt wurde. In grenznahen Gebieten haben sich regelrechte Tabakmärkte etabliert, die sich auf deutsche Kunden spezialisiert haben. 

Beliebte Urlaubsziele im Mittelmeerraum

Die Türkei lockt mit besonders günstigen Tabakpreisen. Allerdings ist hier Vorsicht geboten: Die Qualität der auf Basaren angebotenen Ware entspricht oft nicht den Standards, zudem sind Fälschungen weit verbreitet. Der Kauf sollte daher in offiziellen Tabakgeschäften erfolgen. Aus der Türkei, einem Nicht-EU-Land, darfst du höchstens 200 Zigaretten, 100 Zigarillos, 50 Zigarren oder 250 Gramm Rauchtabak pro Person ab 17 Jahren nach Deutschland mitbringen.

Spanien inklusive der Balearen und Griechenland bieten als EU-Mitglieder den Vorteil der höheren Freigrenzen. Die Preisunterschiede zu Deutschland sind moderat, in Touristengebieten oft marginal. Auf den griechischen Inseln und in spanischen Ferienorten finden sich häufig Tabakläden mit speziellen Angeboten für Urlauber. 

Fernreiseziele und Duty-Free-Shopping

Dubai und andere Golfstaaten sind für ihr umfangreiches Duty-Free-Angebot bekannt. Die Auswahl ist beeindruckend, jedoch sind die Preise nicht immer günstiger als in Deutschland. Zudem gilt auch für Duty-Free-Einkäufe die Beschränkung auf 200 Zigaretten bei der Einfuhr

Ägypten bietet extrem niedrige Tabakpreise, allerdings schwankt die Qualität erheblich, weshalb vom Kauf auf der Straße dringend abzuraten ist. Hotels und lizenzierte Geschäfte sind die sicheren Bezugsquellen, auch wenn die Preise dort höher liegen. 

Besonderheiten bei Flugreisen

Der Transport von Tabakwaren im Flugzeug unterliegt speziellen Sicherheitsbestimmungen. Zigaretten und Tabaksticks dürfen sowohl im Hand- als auch im Aufgabegepäck transportiert werden. Feuerzeuge sind auf ein Stück pro Person im Handgepäck beschränkt und dürfen nicht ins Aufgabegepäck. E-Zigaretten und deren Akkus müssen zwingend im Handgepäck mitgeführt werden, da Lithium-Ionen Akkus im Frachtraum ein Sicherheitsrisiko darstellen. 

Duty-Free-Einkäufe werden in versiegelten Tüten übergeben. Bei Umsteigeverbindungen innerhalb der EU erfolgt oft eine Neuversiegelung. Bitte beachte, dass Duty-Free-Käufe nicht zusätzlich zur Freigrenze erlaubt sind, sondern darauf angerechnet werden. 

Ablauf der Zollkontrolle

Bei der Einreise nach Deutschland stehen Reisenden zwei Ausgänge zur Verfügung. Der grüne Ausgang signalisiert „Nichts zu verzollen“ und darf nur genutzt werden, wenn die Freigrenzen eingehalten oder keine zu verzollenden Waren mitgeführt werden. Stichprobenkontrollen sind dennoch jederzeit möglich. Wer hier mit überschrittenen Freigrenzen erwischt wird, muss mit empfindlichen Strafen rechnen. 

Der rote Ausgang ist für anmeldepflichtige Waren vorgesehen. Hier berechnen die Zollbeamten die anfallenden Abgaben, welche bar oder per EC-Karte beglichen werden können. Eine Kreditkartenzahlung hingegen ist nicht überall möglich. Die Vorlage von Kaufbelegen erleichtert die Abwicklung erheblich und beschleunigt den Prozess. 

Konsequenzen bei Verstößen

Die unrechtmäßige Einfuhr von Tabakwaren wird als Steuerhinterziehung gewertet. Zusätzlich zur Nachzahlung aller Steuern und Abgaben droht eine Geldbuße, die eine Höhe von bis zum Zweifachen des Warenwertes erreichen kann. Bei größeren Mengen leitet der Zoll ein Strafverfahren ein. Die beschlagnahmten Waren werden eingezogen und vernichtet. 

Ein typisches Szenario: Ein Reisender wird mit zehn unversteuerten Stangen aus Polen aufgegriffen. Die Nachzahlung beträgt etwa 200 bis 300 Euro, hinzu kommt eine Strafe in ähnlicher Höhe. Die Zigaretten werden konfisziert. Der vermeintliche Preisvorteil entpuppt sich dadurch als Nachteil. 

Sonderfälle und wichtige Hinweise

Zigaretten, die als Geschenk gedacht sind, werden der persönlichen Freimenge des Reisenden zugerechnet. Eine separate Grenze für Geschenke existiert für Tabakwaren nicht. Minderjährige unter 17 Jahren dürfen generell keine Tabakwaren einführen, auch nicht im Auftrag der Eltern. 

Beim regelmäßigen Einführen größerer Mengen prüft der Zoll, ob gewerblicher Handel vorliegt. Die Grenzen sind fließend, aber wer beispielsweise wöchentlich mit vier Stangen aus Polen einreist, macht sich verdächtig. 

Online-Bestellungen von Tabakwaren aus dem Ausland unterliegen anderen Regelungen. Hier fallen oft hohe Nachforderungen an, da die Ware verzollt und versteuert werden muss. Zudem ist der Versand von Tabakwaren in vielen Ländern verboten oder eingeschränkt. 

Aktuelle Entwicklungen und Ausblick

Die deutliche Reduzierung der Freigrenze für Tabaksticks von 3.200 auf 800 Stück zeigt den Trend zu restriktiveren Regelungen. Die Gleichstellung mit Zigaretten soll Steuerschlupflöcher schließen. Weitere Anpassungen sind nicht auszuschließen, insbesondere wenn neue Produktkategorien auf den Markt kommen.

Zudem wurde die Kontrolldichte an den Grenzen in den letzten Jahren erhöht. Moderne Scanner-Technologie und Spürhunde erschweren den Schmuggel. Besonders die Grenzübergänge zu Polen und Tschechien stehen im Fokus der Zollfahndung. 

Die Digitalisierung hält auch beim Zoll Einzug. Mittelfristig ist mit elektronischen Anmeldesystemen zu rechnen, die den Grenzübertritt beschleunigen könnten. Bis dahin gelten die bewährten Verfahren mit rotem und grünem Ausgang. 

*Stand: Juni 2025. Rechtsverbindliche Auskünfte erteilt ausschließlich die Generalzolldirektion unter www.zoll.de*

Autor: Maximilian Carle

Geschäftsführer der Dietz GmbH 
Geschäftsführer tabakdealer.de