
E-Zigaretten Verbot 2026 – Was ist wirklich geplant?
E-Shisha
E-Zigaretten Verbot 2026 – Was ist wirklich geplant?
Seit Ende Januar 2026 kocht die Gerüchteküche: Werden E-Zigaretten in Deutschland verboten? Formal nicht – aber der Referentenentwurf zur 5. Änderung der Tabakerzeugnisverordnung hat es in sich. Denn was auf dem Papier nach einem Zusatzstoffverbot klingt, könnte in der Praxis einem Quasi-Verbot der gesamten Produktkategorie gleichkommen. Was tatsächlich geplant ist, welche Stoffe betroffen sind, wie der aktuelle Stand nach der Verbändeanhörung aussieht und was das konkret für Dich bedeutet – hier die Fakten.
Zusatzstoffverbot statt Totalverbot – aber de facto dasselbe?
Zunächst die formale Klarstellung: Es geht nicht um ein generelles Verbot von E-Zigaretten, Vapes oder E-Shishas. Der Referentenentwurf des Bundesministeriums für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) zielt auf ein Verbot von 13 konkreten Zusatzstoffen in E-Zigaretten und Nachfüllbehältern (Liquids) ab.
Federführend ist Landwirtschaftsminister Alois Rainer (CSU). Grundlage des Entwurfs sind mehrere Stellungnahmen des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR), insbesondere die Mitteilung 55/2024 vom Dezember 2024 sowie die Stellungnahme 003/2026 vom Januar 2026.
Klingt erstmal überschaubar – 13 Stoffe von vielen. In der Praxis sieht das allerdings ganz anders aus: Menthol, Sucralose und die betroffenen Kühlstoffe stecken nach Branchenschätzungen in rund 80 % aller aktuell auf dem Markt verfügbaren Liquids. Damit würde ein Großteil der Geschmacksvarianten wegfallen, die den E-Zigaretten-Markt überhaupt attraktiv machen. Ob sich Produktion und Vertrieb für die Hersteller dann noch lohnen, ist zumindest erheblich fragwürdig. Der Verband des eZigarettenhandels (VdeH) spricht deshalb offen von einem „Komplettverbot durch die Hintertür".
Diese 13 Stoffe sollen verboten werden
Menthol – der bekannteste Name auf der Liste. Bei klassischen Zigaretten ist Menthol EU-weit bereits seit Mai 2020 nicht mehr erlaubt. Nun soll das Verbot auch auf E-Zigaretten ausgeweitet werden.
Sucralose – ein Süßstoff, der in vielen Liquid-Rezepturen verwendet wird, um das Geschmacksprofil abzurunden.
11 synthetische Kühlstoffe (Cooling Agents), darunter Substanzen wie WS-3 (N-Ethyl-2-(isopropyl)-5-methylcyclohexancarboxamid), WS-5 (Ethyl-2-[[(1R,2S,5R)-5-methyl-2-propan-2-ylcyclohexancarbonyl]amino]acetat), WS-23 (2-Isopropyl-N,2,3-trimethylbutyramid), Isopulegol, Menthylacetat, L-Menthyllactat, 3-L-Menthoxypropane-1,2-diol, Menthon, Menthon 1,2-glycerolketal, 1,8-Cineol und ein weiteres Menthol-Derivat. Diese Stoffe erzeugen beim Dampfen ein kühlendes Gefühl, ohne dass sich die Temperatur tatsächlich verändert.
Die vollständige Liste mit CAS-Nummern findet sich in Anlage 2 des Referentenentwurfs.
Die Begründung – und warum 13 Wissenschaftler widersprechen
Das BfR argumentiert in seinen Stellungnahmen auf zwei Ebenen:
Erleichterung der Inhalation: Menthol und die genannten Kühlstoffe aktivieren den sogenannten TRPM8-Rezeptor – einen Kälterezeptor im Mund- und Rachenraum. Die kühlende Wirkung kann Reizungen beim Dampfen überdecken. Das BfR sieht darin das Risiko, dass höhere Mengen inhaliert werden könnten.
Zersetzungsprodukte bei Sucralose: Der Süßstoff Sucralose kann sich bei Temperaturen über 120 °C in potenziell problematische Chlorverbindungen zersetzen. Untersuchungen haben diese Zersetzung auch im Kontext von E-Zigaretten nachgewiesen.
Allerdings räumt das BfR in seinen eigenen Stellungnahmen ein, dass die Datenlage begrenzt ist. Es fehlten belastbare Inhalationsstudien zu vielen der genannten Stoffe. Das BfR beruft sich ausdrücklich auf das Vorsorgeprinzip, nicht auf abgeschlossene wissenschaftliche Evidenz.
Genau diese Lücke haben am 14. Februar 2026 – einen Tag nach Ende der Verbändeanhörung – 13 Wissenschaftler in einem offenen Brief an Minister Rainer adressiert. Unter den Unterzeichnern: Prof. Heino Stöver (Frankfurt UAS), Prof. Bernd Mayer (Universität Graz), Prof. Riccardo Polosa (Universität Catania) und Dr. Karl-Olov Fagerström. Ihr Kernargument: Die BfR-Bewertung basiere überwiegend auf indirekten Annahmen und oralen Aufnahmestudien an Nagetieren – nicht auf Inhalationsstudien am Menschen. Die Unsicherheiten sprächen für weiteren Forschungsbedarf, nicht für ein vorsorgliches Verwendungsverbot. Als warnendes Beispiel verweisen sie auf Estland, das ein vergleichbares Aromenverbot 2021 wegen massiver Schwarzmarktprobleme wieder aufheben musste.
Aus unserer Sicht als Händler bringt der offene Brief das Problem auf den Punkt: Regulierung sollte auf soliden Daten basieren – und nicht auf vorschnellen Schlüssen. Wir halten uns selbstverständlich an alle geltenden Vorschriften. Gleichzeitig sehen wir es kritisch, wenn weitreichende Verbote auf einer Datenlage fußen, die die zuständige Behörde selbst als unzureichend beschreibt.
Aktueller Stand und Timeline – Wann tritt das Verbot in Kraft?
Stand: 18. Februar 2026. Die Verbändeanhörungsfrist ist am 13. Februar abgelaufen. Seitdem befindet sich der Entwurf in der Auswertungsphase – er wurde dem Bundesrat noch nicht formal zugeleitet. Hier der Überblick über das gesamte Verfahren:

1. Referentenentwurf (23. Januar 2026) ✅ – liegt vor und ist öffentlich bekannt. Das regierungsinterne Abstimmungsverfahren ist abgeschlossen.
2. Verbändeanhörung und Länderbeteiligung (Frist: 13. Februar 2026) ✅ – abgeschlossen. Bundesländer und betroffene Verbände wie der BfTG, der VdeH und der BVTE haben Stellung genommen. Mehrere Branchenverbände haben Widerspruch eingelegt. Die Stellungnahmen werden nun vom Ministerium ausgewertet.
3. Bundesrat ⏳ – Der Entwurf muss in den zuständigen Ausschüssen des Bundesrats diskutiert, eventuell angepasst und dem Plenum zur Abstimmung vorgelegt werden. Da es sich um eine Verordnung und nicht um ein Gesetz handelt, ist keine Bundestags-Abstimmung nötig. Die nächste reguläre Plenarsitzung des Bundesrats ist am 27. März 2026 – ob die Verordnung bis dahin auf der Tagesordnung steht, ist offen. Der Tagesordnungsentwurf erscheint am 10. März.
Interessant: Der Bundesrat hat sich bereits 2017 gegen ein vom BMEL geplantes Menthol-Verbot für E-Zigaretten ausgesprochen und stattdessen eine Höchstmengenregelung gefordert (Bundesrats-Drucksache 221/17). Ob die Länderkammer sich diesmal anders positioniert, ist eine der zentralen Fragen.
4. EU-Notifizierung – Nach Beschluss muss die Verordnung bei der EU notifiziert werden. Dabei gilt eine Wartefrist.
5. Verkündung im Bundesgesetzblatt – Erst nach Veröffentlichung beginnt die Übergangsfrist.
6. Übergangsfrist: 6 Monate – Ab Verkündung haben Hersteller und Händler sechs Monate Zeit, sich auf die neuen Regeln einzustellen. Danach sind Produkte mit den verbotenen Stoffen nicht mehr verkehrsfähig.
Realistisch betrachtet: Selbst bei zügigem Verlauf dürfte ein Verbot frühestens Ende 2026 oder Anfang 2027 greifen. Bis dahin sind alle aktuell im Handel befindlichen Produkte weiterhin legal und verkehrsfähig.
Was ist betroffen – und was nicht?
In der öffentlichen Diskussion werden verschiedene Themen vermischt. Hier die klare Abgrenzung:

Betroffen: E-Zigaretten und Liquids mit den genannten 13 Stoffen
Das geplante Verbot betrifft alle E-Zigaretten und Nachfüllbehälter, die einen oder mehrere der 13 aufgelisteten Stoffe enthalten. In der Praxis heißt das: Ein Großteil der aktuell auf dem Markt verfügbaren Liquids wäre betroffen. Menthol ist als Einzelstoff oder Bestandteil von Kühlkomponenten in geschätzt 80 % aller Liquid-Rezepturen enthalten.
Das betrifft sowohl Einweg-Vapes als auch nachfüllbare Pod-Systeme und klassische E-Zigaretten-Setups – sofern die verwendeten Liquids die genannten Stoffe enthalten. Produkte von Marken wie Elfbar, HQD, Vuse Go oder VEEV Now wären in vielen ihrer aktuellen Varianten betroffen.
Unser komplettes Sortiment an E-Shishas und Vapes, Einweg E-Shishas sowie Pod-Systemen ist derzeit selbstverständlich uneingeschränkt verfügbar und legal.
Nicht betroffen: Tabakerhitzer
Ein zentraler Punkt, der in der Debatte oft untergeht: Tabakerhitzer wie IQOS, Glo oder Ploom sind von diesem Entwurf nicht betroffen. Der Referentenentwurf richtet sich ausschließlich gegen Zusatzstoffe in E-Zigaretten und Nachfüllbehältern – also gegen Liquids. Tabakerhitzer funktionieren grundlegend anders: Sie erhitzen echten Tabak statt ein Liquid zu verdampfen.
Die IQOS Iluma i mit den dazugehörigen TEREA Sticks oder den neuen Delia Sticks nutzt Induktionstechnologie zur Tabakerhitzung. Kein Liquid, keine Kühlstoffe, kein Sucralose – und damit auch kein Konflikt mit dem geplanten Zusatzstoffverbot. Das Gleiche gilt für Glo und Ploom.
Übrigens: Im Referentenentwurf selbst werden erhitzte Tabakerzeugnisse nur im Kontext einer erleichterten Zulassung erwähnt – nicht im Zusammenhang mit Zusatzstoffverboten.
Nicht betroffen: Klassische Zigaretten und Tabak
Der Entwurf ändert nichts an der Verfügbarkeit von Zigaretten, Drehtabak, Volumentabak oder Zigarillos. Diese Produktkategorien sind von der geplanten Verordnungsänderung nicht berührt.
Nicht betroffen: E-Zigaretten-Hardware
Auch die Geräte selbst – also Akkuträger, Pods oder Einweg-Devices – sollen nicht verboten werden. Es geht rein um die Inhaltsstoffe der Liquids. Ein Pod-System wie die VEEV One oder die Vuse ePod bleibt als Gerät weiterhin nutzbar – die Frage ist nur, welche Liquids und Pods künftig noch zugelassen werden.
Was das für den Markt bedeuten könnte
Die Branche blickt mit Sorge auf den Entwurf – und das zu Recht. Denn auch wenn formal kein Totalverbot geplant ist: Wenn 80 % der Liquids nicht mehr verkehrsfähig sind, hat das Konsequenzen, die einem solchen Verbot in der Praxis sehr nahekommen.
De facto das Ende vieler Geschmacksrichtungen: Menthol, Kühlstoffe und Sucralose sind keine Nischen-Zusätze. Sie bilden die Basis der meisten Liquid-Rezepturen. Ohne sie müssten Hersteller komplett neue Produkte entwickeln. Ob der verbleibende Markt groß genug ist, um Produktion, Logistik und Vertrieb wirtschaftlich zu rechtfertigen, steht auf einem anderen Blatt. Vereinfacht gesagt: Wenn fast alle Geschmacksrichtungen wegfallen, wird sich die Frage stellen, ob sich E-Zigaretten als Produktkategorie in Deutschland überhaupt noch rechnen.
Risiko eines wachsenden Schwarzmarkts: Wenn legale Produkte vom Markt verschwinden, steigt erfahrungsgemäß die Nachfrage nach unregulierten Produkten aus dem Ausland. Das Beispiel Estland zeigt, wohin das führen kann: Das Land musste ein vergleichbares Aromenverbot 2021 nach massiven Schwarzmarktproblemen wieder aufheben. Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) hat in diesem Zusammenhang bereits vor einer „Mogelpackung" gewarnt – allerdings aus einem anderen Grund: Die DUH kritisiert, dass der Entwurf lediglich Aromastoffe verbieten will, statt ein generelles Einweg-Vape-Verbot umzusetzen.
Es könnte noch weiter gehen: Der Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Hendrik Streeck (CDU), hat sich Mitte Februar nicht nur hinter den Entwurf gestellt, sondern perspektivisch ein Verbot aller charakteristischen Geschmacksrichtungen in Nikotinprodukten gefordert. Gegenüber dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND) verwies er auf Vorbilder wie die Niederlande und Dänemark, die entsprechende Regelungen bereits umgesetzt haben. Das würde weit über die aktuell genannten 13 Stoffe hinausgehen.
Verlagerung zu anderen Produktkategorien: Wer bisher dampft und sein gewohntes Liquid nicht mehr bekommt, wird nach Alternativen suchen. Tabakerhitzer wie die IQOS Iluma i mit TEREA oder Delia Sticks sind davon nicht betroffen und bieten eine Option für alle, die nicht zur klassischen Zigarette zurückkehren möchten.
Wir werden den Gesetzgebungsprozess aufmerksam begleiten und Dich über neue Entwicklungen auf dem Laufenden halten. Unser Sortiment wird sich – wie immer – an den geltenden Regeln orientieren.
Das Thema Einweg-Vapes – ein paralleles Verfahren
Neben dem Zusatzstoffverbot wird in den Medien häufig ein generelles Verbot von Einweg-E-Zigaretten diskutiert. Hier ist es wichtig, die beiden Themen auseinanderzuhalten:
Der aktuelle Referentenentwurf zur Tabakerzeugnisverordnung betrifft Inhaltsstoffe – nicht die Gerätekategorie. Ein Verbot von Einweg-Vapes als Produktkategorie ist darin nicht vorgesehen, obwohl die Bundesregierung ein solches Verbot im November 2025 angekündigt hatte.
Parallel dazu sieht die EU-Batterieverordnung (Verordnung (EU) 2023/1542) ab dem 18. Februar 2027 vor, dass Gerätebatterien durch Endnutzer entnehmbar und austauschbar sein müssen. Das könnte das Ende der klassischen Einweg-Vape bedeuten – nicht durch ein direktes Verbot, sondern durch technische Anforderungen, die das Konzept „Einweg" unmöglich machen.
Ob und wann ein nationales Einweg-Vape-Verbot in Deutschland kommt, ist derzeit offen. Länder wie Frankreich und Belgien haben bereits entsprechende Verbote umgesetzt.
Unsere Einschätzung
Als einer der führenden Online-Händler für Tabak- und Dampfprodukte verfolgen wir diese Entwicklung naturgemäß sehr genau. Unsere Position:
Wir respektieren den regulatorischen Prozess und halten uns an jede geltende Vorschrift – das war schon immer so und wird auch so bleiben. Gleichzeitig sehen wir den aktuellen Entwurf sehr kritisch:
Was formal als Verbot einzelner Zusatzstoffe daherkommt, wäre in der Praxis das Aus für den überwiegenden Teil des E-Zigaretten-Marktes in Deutschland. 80 % der Liquids betroffen – das ist kein chirurgischer Eingriff, das ist ein Kahlschlag. Und das auf einer Datenbasis, die 13 namenhafte Wissenschaftler in einem offenen Brief als unzureichend kritisiert haben. Wenn das BfR selbst von „begrenzter Datenlage" spricht und das Vorsorgeprinzip anführt, dann ist die Frage berechtigt, ob ein derart weitreichendes Verbot verhältnismäßig ist.
Dass der Bundesrat ein vergleichbares Menthol-Verbot bereits 2017 abgelehnt und stattdessen eine Höchstmengenregelung gefordert hat (Drucksache 221/17), macht die Sache nicht weniger spannend. Und dass der Drogenbeauftragte perspektivisch sogar alle Aromen verbieten möchte, zeigt, wohin die Reise politisch gehen könnte.
Inzwischen haben knapp 20.000 Menschen die Petition „Geplantes Aromenverbot für E-Zigaretten verhindern!" auf Change.org unterzeichnet (Stand: 18. Februar 2026). Die Debatte ist in vollem Gange – und wir werden sie weiterhin eng begleiten.
Für Dich als Kunden gilt: Alle Produkte in unserem Shop sind legal und verkehrsfähig. Daran ändert sich durch den Referentenentwurf nichts – er ist noch kein geltendes Recht. Sollte sich die Rechtslage ändern, passen wir unser Sortiment selbstverständlich an.
Häufige Fragen zum E-Zigaretten Verbot 2026
Werden E-Zigaretten 2026 komplett verboten? Formal nicht. Der Referentenentwurf sieht ein Verbot von 13 konkreten Zusatzstoffen in Liquids und Nachfüllbehältern vor – darunter Menthol, Sucralose und mehrere Kühlstoffe. Da diese Stoffe allerdings in rund 80 % aller Liquids enthalten sind, käme das Verbot in der Praxis einem weitgehenden Aus für die Produktkategorie nahe.
Welche Stoffe sollen verboten werden? Der Entwurf listet 13 Stoffe auf: Menthol, Sucralose und 11 synthetische Kühlstoffe (sogenannte Cooling Agents). Grundlage sind Stellungnahmen des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR).
Sind Tabakerhitzer wie IQOS auch betroffen? Nein. Tabakerhitzer wie IQOS mit TEREA oder Delia Sticks, Glo oder Ploom erhitzen echten Tabak und keine Liquids. Sie fallen nicht unter das geplante Zusatzstoffverbot.
Ab wann gilt das Verbot? Der Referentenentwurf muss nach der Auswertung der Verbändestellungnahmen dem Bundesrat zugeleitet werden. Die nächste Plenarsitzung ist am 27. März 2026. Danach folgen EU-Notifizierung und eine sechsmonatige Übergangsfrist. Realistisch ist frühestens Ende 2026 oder Anfang 2027 mit einem Inkrafttreten zu rechnen.
Sind Einweg-Vapes wie Elfbar oder HQD dann illegal? Die Geräte selbst werden durch den Entwurf nicht verboten. Betroffen sind die Inhaltsstoffe der Liquids. Einweg-Vapes, deren Liquids keinen der 13 genannten Stoffe enthalten, wären weiterhin verkehrsfähig. Ein separates Verbot von Einweg-Vapes als Produktkategorie wird derzeit politisch diskutiert, ist aber im aktuellen Entwurf nicht enthalten.
Was passiert mit Liquids, die Menthol enthalten? Sollte der Entwurf wie geplant umgesetzt werden, dürften Liquids mit Menthol nach Ablauf der Übergangsfrist nicht mehr in Verkehr gebracht werden. Bis dahin sind sie weiterhin legal erhältlich.
Kann ich aktuell noch Vapes und Liquids kaufen? Ja, uneingeschränkt. Der Referentenentwurf ist noch kein geltendes Recht. Alle Produkte in unserem Shop sind vollständig legal und verkehrsfähig.
Gibt es eine Petition gegen das Aromenverbot? Ja. Die Petition „Geplantes Aromenverbot für E-Zigaretten verhindern!" auf Change.org hat inzwischen knapp 20.000 Unterschriften gesammelt (Stand: 18. Februar 2026). Getragen wird sie von der Initiative „Wir lieben Geschmack".

