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Rauchen in der Wohnung: Deine Rechte und Pflichten als Mieter

Rauchen in der Wohnung: Deine Rechte und Pflichten als Mieter

Du fragst dich, ob du in deiner Wohnung rauchen darfst? Gute Nachrichten: Laut einem Urteil des Landgerichts Berlin ist das Rauchen in deiner eigenen Mietwohnung oder auf dem Balkon grundsätzlich erlaubt und vertragsgemäß.

Allerdings gibt es einige wichtige Punkte zu beachten. Deine Pflicht zum vertragsgemäßen Gebrauch der Wohnung wird durch die Verantwortung eingeschränkt, mit dem Eigentum des Vermieters respektvoll umzugehen und Rücksicht auf andere Mieter zu nehmen. Das bedeutet regelmäßiges Lüften und besondere Rücksichtnahme, wenn Nachbarn unter Asthma oder Allergien leiden. Starkes Rauchen kann zudem zu Schäden in der Wohnung führen, die über normale Schönheitsreparaturen hinausgehen – hier drohen möglicherweise Schadensersatzforderungen beim Auszug.

Kernaussagen

  • Rauchen in der eigenen Mietwohnung ist grundsätzlich erlaubt und vertragsgemäß.
  • Du musst Rücksicht auf Nachbarn nehmen und regelmäßig lüften.
  • Starke Rauchablagerungen können zu Schadensersatzforderungen führen.
  • Das Nichtraucherschutzgesetz verbietet Rauchen in Gemeinschaftsräumen.
  • Auf dem Balkon ist Rauchen erlaubt, aber Rücksichtnahme ist wichtig.
  • Individuelle Rauchverbote im Mietvertrag sind möglich, Standardklauseln meist unwirksam.

Rauchen in der Wohnung

Darfst du in deiner Wohnung eigentlich qualmen? Die Antwort ist ja! Grundsätzlich gehört das Rauchen zum vertragsgemäßen Gebrauch einer Mietwohnung. Hast du aber im Mietvertrag einer Vereinbarung zum Rauchverbot zugestimmt, kann der Vermieter dir kündigen, wenn du gegen diese Regelung verstößt. Fehlt jedoch eine solche Klausel, ist eine Kündigung aufgrund von Rauchen auf dem Balkon oder in der Wohnung in den meisten Fällen nicht möglich.

Aber Achtung: Es gibt trotzdem ein paar Dinge zu beachten.

Rücksicht auf Nachbarn

Denk an deine Nachbarn. Niemand mag den Geruch von kaltem Rauch im Treppenhaus. Regelmäßiges Lüften ist Pflicht. Besonders wenn nebenan jemand unter Asthma oder Allergien leidet, solltest du rücksichtsvoll sein.

Schütze deine Wohnung

Dein Vermieter wird es dir danken, wenn du seine vier Wände nicht in eine Räucherkammer verwandelst. Starke Rauchablagerungen an Wänden, Decken und Türen können zu Schadensersatzforderungen führen. Der Bundesgerichtshof hat in einem Fall dem Vermieter recht gegeben, die Kaution einzubehalten.
In Mietverträgen können individuelle Vereinbarungen zwischen Mieter und Vermieter Rauchverbote enthalten, wenn beide Parteien dies ausdrücklich vereinbaren. Standardisierte, vorformulierte Klauseln zu Rauchverboten in Wohnräumen sind jedoch oft rechtlich unwirksam.

Die Erlaubnis, in der Wohnung zu rauchen, ist kein Freifahrtschein. Sei rücksichtsvoll und denk an deine Mitmenschen. So bleibt der Mietfrieden gewahrt und du kannst weiterhin gemütlich deine Zigarette genießen.

Wohin zieht der Rauch?

Der Rauch in einer Mietwohnung ist ein richtiger Wanderkünstler. Er findet seinen Weg in die entlegensten Ecken und Winkel. Aber wohin genau zieht er?

In deiner Wohnung verteilt sich der Rauch zunächst gleichmäßig. Er setzt sich an Wänden, Decken und Möbeln fest und hinterlässt nicht nur seinen Geruch, sondern auch unschöne Verfärbungen. 

Doch der Rauch macht nicht an deiner Wohnungstür halt. Er schleicht sich durch Ritzen und Spalten ins Treppenhaus und in Gemeinschaftsräume. Hier wird es knifflig, denn das Rauchen in diesen Bereichen ist oft tabu. Der Vermieter kann ein Rauchverbot aussprechen, um andere Mieter vor der unfreiwilligen Rauchschwade zu schützen.

Und was ist mit dem Balkon? Der gehört zwar zu deiner Wohnung, aber hier gelten besondere Regeln. Grundsätzlich ist das Rauchen erlaubt, aber Rücksichtnahme ist gefragt. Besonders, wenn deine Nachbarn gefährdet sind.

Apropos Nachbarn: Hast du dich schon mal gefragt, ob dein Rauch vielleicht in deren Wohnung zieht? Durch offene Fenster oder schlecht abgedichtete Stellen kann der Qualm auch zu deinen Nachbarn wandern. Das könnte zu ungemütlichen Gesprächen im Treppenhaus führen.

Was sagt das Nichtraucherschutzgesetz? Wen schützt es?

Das Nichtraucherschutzgesetz in Deutschland verbietet das Rauchen in öffentlichen Gebäuden und Gemeinschaftsflächen. Denke an Treppenhäuser, Hausflure, Waschküchen, Keller, Fahrstühle und Tiefgaragen. Hier heißt es: Zigaretten aus!

Aber wie sieht es in den eigenen vier Wänden aus? Das Gesetz schützt Nichtraucher in Mehrfamilienhäusern, aber es gibt kein generelles Rauchverbot in Wohnungen. Einige Bundesländer wie Berlin, Hamburg und Bremen gewähren Mietern das Recht auf einen rauchfreien Wohnbereich in geteilten Gebäuden.

Trotzdem gilt: Rücksichtnahme ist Trumpf! Du musst sicherstellen, dass dein Rauchverhalten andere nicht wesentlich beeinträchtigt. Es ist wie beim Tango – es braucht zwei zur gegenseitigen Rücksichtnahme.

Merke: In öffentlichen Bereichen ist Rauchen tabu, in der eigenen Wohnung erlaubt – aber mit Rücksicht auf andere. So bleiben alle Parteien zufrieden und der Mietfrieden gewahrt.

Deshalb solltest du nicht in der Wohnung rauchen

Obwohl das Rauchen in deiner eigenen Mietwohnung grundsätzlich erlaubt ist, ist es nicht die beste Entscheidung. Die Auswirkungen auf den Zustand deiner Wohnung und das Verhältnis zu deinen Nachbarn könnten sich verschlechtern.
Stattdessen empfehle ich dir, das Rauchen nach draußen zu verlagern. So schützt du nicht nur deine Wohnung vor Schäden und unangenehmen Gerüchen, sondern zeigst auch Rücksicht gegenüber deinen Mitmenschen. Letztlich trägst du so zu einem harmonischen Zusammenleben bei und vermeidest mögliche Konflikte oder sogar rechtliche Konsequenzen.

tabakdealer Fazit

Rauchen in der Wohnung ist dein Recht, aber mit Verantwortung verbunden. Durch Rücksichtnahme und pfleglichen Umgang mit der Wohnung kannst du Konflikte vermeiden und ein angenehmes Wohnklima für alle schaffen.

Autor: Maximilian Carle

Geschäftsführer der Dietz GmbH 
Geschäftsführer tabakdealer.de